Das Arbeitsrecht betrifft in gleichem Maße den Arbeitgeber wie den Arbeitnehmer.
Zu regeln sind alle Fragen rund um das Arbeitsverhältnis, angefangen mit den Regelungen des Arbeitsvertrages über Lohn, Gehalt, Arbeitszeiten, Urlaubstage, Arbeitspflichten und natürlich auch die daraus resultierenden Rechte.

Zu beobachten ist, dass der Arbeitgeber bzw. sein Vertreter die anwaltliche Beratung auch schon im Vorfeld der Begründung des Arbeitsverhältnisses annehmen, um sich abzusichern, welchen Mindestlohn, welche Mindesturlaubszeit und welche anderen Mindestpflichten ihnen auferlegt sind und wie man beispielsweise Kündigungsfristen regeln kann.

Arbeitnehmer hingegen kommen meist erst dann zum Rechtsanwalt, wenn sie ihre Arbeit verloren haben oder der Arbeitgeber insolvent geworden ist, in beiden Fällen jedoch erst, wenn es eigentlich nur noch um Schadensbegrenzung und nicht mehr um Schadensverhinderung geht. Hinzu kommt, dass der Druck für die Arbeitnehmer zunehmend höher wird durch die steigende Arbeitslosigkeit, oftmals ist man froh, einen Arbeitsplatz bekommen oder noch inne zu haben. Da werden auch Bedingungen hingenommen, die eigentlich nicht mehr rechtens sind.