Hierzu zählt nicht nur der als Hartz IV bekannte Anspruch auf Existenzminimum. Das Sozialrecht umfasst weit mehr. Nach dem SGB I soll das Sozialrecht, soweit es im Sozialgesetzbuch zusammengefasst worden ist, "zur Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit und sozialer Sicherheit Sozialleistungen einschließlich sozialer und erzieherischer Hilfen gestalten".

Zum Sozialrecht gehören die verschiedenen Sozialversicherungen (Kranken-, Pflege-, Unfall-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung), aber auch Leistungen, die von einem zuvor gezahlten Beitrag unabhängig sind: Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Opferentschädigung usw.

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