Ihnen ist sicher bekannt, daß für meine juristische Tätigkeit Kosten entstehen. Grundsätzlich können die Kosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abgerechnet oder zuvor die Vergütung in Form einer Vergütungsvereinbarung (Pauschal- oder Zeitvergütung) frei vereinbart werden. Üblicherweise entscheide ich mich für die Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, in Ausnahmefällen und nur in Absprache mit Ihnen kann eine Vergütungsvereinbarung zu Stande kommen.

Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, beantrage ich auch für Sie eine Kostendeckungszusage. Ich muss Sie jedoch daraufhin weisen, dass die Rechtschutzversicherung in einigen Bereichen nicht greift:
  • insolvenzrechtliche Angelegenheiten, sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich,
  • sozialrechtliche Angelegenheiten, solange noch nicht das Sozialgericht eingeschaltet ist,
  • strafrechtlichen Angelegenheiten, ausgenommen fahrlässige Taten.