Unfallfolgen

Wenn Sie sich erst um die Folgen des Unfalls kümmern können, wenn all diese Dinge gelaufen sind, bleibt nur noch die Schadensbegrenzung.
Oft kann ein Rechtsanwalt mehr erreichen, er ist jedoch kein Allheilmittel, vor allem ist er kein Hellseher. Er benötigt alle Informationen zum Unfall selbst (wann, wo, welche Beteiligten, welche Zeugen) sowie
  • Information, welche Polizeidienststelle den Unfall unter welcher Vorgangs-Nr. aufgenommen hat,
  • wer die eigene Haftpflichtversicherung ist,
  • ob eine Rechtsschutzversicherung besteht,
  • ob der Schaden am Fahrzeug behoben werden soll,
  • ob bereits ein Gutachten über die Schadenshöhe in Auftrag gegeben wurde,
  • ob die Polizei ein Gutachten über den Schadenshergang veranlasst hat.
Liegen dem Anwalt all diese Informationen vor, kann er erst helfen. Sind die Informationen unvollständig, kann ein Anwalt allgemein beraten, aber im Einzelfall nichts tun. Zusammen mit dem Anwalt muss man sich dann darüber klar werden, was das Ziel für den Anwalt darstellen soll: Schadensersatz, Schmerzensgeld oder Verteidigung im Strafverfahren.