Schuldenbereinigungsplan

Meistens ist es jedoch so, dass die Mehrzahl der Gläubiger dem Schuldenbereinigungsplan nicht zustimmen und das Gericht auch nicht deren Zustimmung ersetzt. Es wird dann von Amts wegen das Insolvenzverfahren wieder aufgenommen, es wird jetzt als gerichtliches Verbraucherinsolvenzverfahren geführt.

Das Gericht setzt einen Insolvenzverwalter beziehungsweise Treuhänder ein, der das Insolvenzverfahren führt. Dieser Insolvenzverwalter beziehungsweise Treuhänder ist nicht ein Vertreter des Schuldners und wahrt deshalb auch nicht dessen Interessen. Vielmehr soll der Insolvenzverwalter für eine gleichmäßige Befriedigung der Gläubiger sorgen.