2.) Verbraucherinsolvenzverfahren

Zunehmend sind es jedoch Privatpersonen, die verschuldet sind, zum Teil auch als Folge der Durchführung eines Regelinsolvenzverfahrens über "ihr Unternehmen". Meistens entstehen Schulden bei Privatpersonen durch Scheidung, Arbeitslosigkeit, Krankheit, Schwangerschaft, misslungene Selbstständigkeit, unvorhergesehene Schicksalsschläge, Hauskauf oder Bürgschaften.

1999 ist ein neues Insolvenzrecht in Kraft getreten, das auch Privatpersonen, die überschuldet sind, die Möglichkeit gibt, von ihren Schulden befreit zu werden.

Ob jemand überschuldet ist, ist erst nach einer Analyse der finanziellen Situation möglich. Dafür müssen Information über alle Einnahmen und Ausgaben vorliegen. Es sind immer dabei jegliche Einnahmen - wie Arbeitsentgelt, Mieteinnahmen, öffentliche Leistungen, aber auch alle Ausgaben, die nicht vermeidbar sind, zu berücksichtigen. Feste,nicht vermeidbare Kosten sind beispielsweise Miete, Fahrtkosten zur Arbeit und absolut notwendige Versicherungen.